Warum werden Beschlüsse eigentlich angefochten? Ich weiß es nicht. Man sagt, es habe damit zu tun, dass Eigentümer sich verschaukelt fühlen. Muss das sein? Nein!
Eigentlich ist es ganz einfach: Die Jahresabrechnung ist für Sie gemacht. Sie müssen sie verstehen, auch wenn Sie kein ausgebildeter Buchhalter sind. Die Bank schickt Ihnen ja auch die Kontoauszüge in einer Form, die Sie verstehen: Kontostand alt, Einnahmen, Ausgaben und Konto-stand neu. Das versteht man sofort. Auch wer sich nicht mit BWAs oder Eröffnungsbilanzen auskennt, weiß worum es geht. Das gleiche gilt in der WEG: Der Verwalter ist verantwortlich, Ihnen darzulegen, wohin Ihr Geld geflossen ist. Abgesehen von den Heizkosten ist eine WEG-Jahresabrechnung eine simple Einnahmen-Ausgaben-Rechnung, die sich an den Geldbewegungen auf dem Konto orientiert.
Ob Ihre Abrechnung nun mit einem Guthaben oder einer Nachzahlung endet – der Aufbau der Abrechnung ist entscheidend dafür, ob Sie die Abrechnung verstehen. Diese Frage muss immer im Mittelpunkt stehen. Deswegen ist die Jahresabrechnung keine Bilanz, sondern eine einfache Einnahmen-Ausgaben-Rechnung. Deswegen muss Ihr Hausverwalter die Abrechnung so transparent wie möglich darstellen, damit nicht nur der Beirat, sondern auch alle anderen Wohnungseigentümer sie nachvollziehen und überprüfen können.
Die Transparenz Ihnen gegenüber steht im Mittelpunkt des Rechenwerks. Der Verwalter legt durch die Abrechnung Rechenschaft ab, wie gut er auf das treuhänderische Vermögen aufgepasst hat. Die Rechnung muss so einfach und verständlich wie möglich aufgebaut sein, damit jeder Eigentümer sie verstehen kann (und natürlich muss sie bestimmte rechtliche Vorgaben erfüllen).
Wir tun alles, damit Transparenz herrscht, was mit Ihrem Geld letztes Jahr passiert ist: Die Jahresabrechnung in der WEG ist eine einfache Einnahmen-Ausgaben-Rechnung. Natürlich gibt es für bestimmte Dinge Sonderregelungen und alle Hausverwalter müssen sich an bestimmte Darstellungsformen halten, das macht die Abrechnung manchmal recht lang. Aber zumindest sind die ersten zwei, drei Seiten entscheidend: Verstehen Sie die Abrechnung? Diese Frage muss immer im Mittelpunkt stehen.
Sie erhalten die Jahresabrechnung nicht nur per Post, sondern auch digital incl. aller Kontoauszüge und Belege des letzten Jahres (auch, wenn Sie kein Beirat sind) und selbstverständlich Ihre Abrechnung als pdf-Datei.