Wenn Sie uns zu Ihrer neuen WEG-Verwaltung bestellen, veranstalten wir kurz darauf eine informelle Eigentümerversammlung, um Themen zu besprechen, die Ihnen wichtig sind. Es werden keine Beschlüsse gefasst, sondern Sichtweisen und Gedanken ausgetauscht.
Abgesehen von den Formalitäten: Für die Verwalterwahl ist zwingend ein Mehrheitsbeschluss einer Eigentümerversammlung vorgeschrieben. Er bevollmächtigt zwei Eigentümer, den Verwaltervertrag zu unterschreiben. Der Vertrag muss allen Eigentümern zugänglich sein. Alternativ hilft auch ein Umlaufbeschluss, d.h. ein „Unterschriftenzettel“ ohne Eigentümerversammlung aber mit Unterschrift jedes Eigentümers, der im Grundbuch eingetragen ist.
Als Ihre neue Hausverwaltung müssen wir die Themen, Wünsche und Anliegen erst kennenlernen, die in Ihrer Eigentümergemeinschaft zu beachten sind. Damit wir Ihre WEG nicht nach Schema F, sondern in Ihrem Interesse betreuen, ist diese Versammlung ungeheuer wichtig, denn die Interessen der WEG sind von Haus zu Haus sehr unterschiedlich.
Auf dieser Versammlung werden keine Beschlüsse gefasst, denn sie dient dem Kennenlernen. Es werden die Themen besprochen, die Ihnen wichtig sind, und Sichtweisen und Gedanken ausgetauscht.
Jeder hat die Gelegenheit, seine Wünsche und Ziele in den Raum zu stellen, und mit uns, aber auch mit den anderen Eigentümern zu diskutieren – denn wir müssen ja die unterschiedlichen Vorstellungen in Ihrer WEG verstehen.
Wir werden keine Beschlüsse fassen. Aber auch nichts übers Wetter sprechen. Wir werden eine Agenda auf Basis Ihrer Rückmeldungen vorbereiten, damit Sie alle sich vor der Versammlung Gedanken zu allen genannten Themen machen können.