Sie können sich in Zukunft wieder auf die Eigentümerversammlung freuen.

Nein, es wird keine bunte Veranstaltung und es gibt auch keinen Kuchen. Es kommt viel besser: Die Einladung erhalten Sie per Mail (selbstverständlich auch per Post, weil der Gesetzgeber das so möchte – und ernsthaft – es ist auch sicherer, denn jeder ändert mal seine Mailadresse).
Die Einladung besteht aus einem Anschreiben, auf der der Versammlungsort markiert ist – auf einer Landkarte von Google Maps. Weiterhin gibt es eine Tagesordnung mit aussagekräftigen Überschriften sowie ein Beiheft.
Im Beiheft finden Sie – situationsabhängig, je nachdem, was beschlossen werden soll – entweder Kostenvoranschläge von Handwerkern oder Fotos Ihres Gebäudes oder einen Auszug Ihrer Teilungserklärung (der Teil vom Grundbuch, wo die Regeln der WEG aufgeschrieben sind).
Natürlich finden Sie im Beiheft auch die Ergebnisse der Jahresabrechnung je Eigentümer, damit Sie wissen, worüber abgestimmt werden soll.
Auch hier gilt: Der Zweck bestimmt die Vorgehensweise. Im Mittelpunkt steht die Frage, wie man Ihnen, den Eigentümern, am besten erklären kann, worüber abgestimmt werden soll und mit welchen Konsequenzen.
