Zweijährige Probezeit

Ob die Chemie zwischen Verwaltung und WEG stimmt, weiß man nicht im Voraus. Man kann Fragen stellen und Empfehlungen folgen, doch letztlich ist man hinterher immer schlauer.

Foto: Stephan Walochnik

Wie sollte es sein? Hausverwaltung und WEG arbeiten meistens für viele Jahre oder Jahrzehnte zusammen. Wieso sollte man also keine Probezeit vereinbaren? Eine Probezeit, in der sowohl Hausverwalter als auch WEG sich innerhalb von zwei Jahren (mit einer Frist von zwei Monaten) wieder trennen können?

Gut, dass Sie genau danach fragen, denn meine Verwalterverträge enthalten genau diese Regelung. So ist sichergestellt, dass die WEG nicht vor der nächsten Versammlung ohne Verwalter dasteht, aber auch, dass Sie nicht zwei Jahre warten müssen, bevor Sie einen neuen Verwalter suchen können.