Zweijährige Probezeit

Ob die Chemie zwischen Verwaltung und WEG stimmt, erkennt man am besten im Laufe der Zeit.

Foto: Stephan Walochnik

Hausverwaltung und WEG arbeiten meistens für viele Jahre oder Jahrzehnte zusammen. Was spricht dagegen, eine Probezeit zu vereinbaren? Eine Probezeit, in der sowohl Hausverwalter als auch WEG sich innerhalb der ersten zwei Jahre (mit einer Frist von zwei Monaten) wieder trennen können?

Gut, dass Sie genau danach fragen, denn unsere Verwalterverträge enthalten diese Regelung. So ist sichergestellt, dass die WEG nicht vor der nächsten Versammlung ohne Verwalter dasteht, aber auch, dass Sie nicht zwei Jahre warten müssen, bevor Sie einen neuen Verwalter suchen können.