Sie sind richtig bei mir, wenn…

Foto: Stephan Walochnik
  • Sie sind richtig bei mir, wenn…
  • Wenn sich Ihre Eigentümergemeinschaft in Düsseldorf oder Umgebung befindet und Ihr Gebäude zwischen 4 und 30 Eigentumswohnungen besitzt.
  • Wenn Ihnen ein gutes Verhältnis der Eigentümer untereinander und zum Verwalter am Herzen liegt und wenn Sie möchten, dass Ihr Verwalter alle Eigentümer beim Namen kennt.
  • Wenn Sie möchten, dass die Jahresabrechnung bis spätestens März fertig ist. Und wenn Sie die Jahresabrechnung verstehen möchten, weil sie übersichtlich und transparent ist, ohne sich in Bilanzpositionen zu verlieren, wie Aktiva, Passiva, Rechnungsabgrenzungen, etc.
  • Wenn Sie vor jeder Eigentümerversammlung umfassend informiert sind, worüber ein Beschluss gefasst werden soll, wer / wann / was zu tun ist und was es kostet.
  • Wenn Sie einen Verwalter möchten, der sich als Treuhänder von fremdem Vermögen versteht und die Jahresabrechnung entsprechend transparent gestaltet. Wenn Sie möchten, dass die Jahresabrechnung nicht nur per Mail, sondern auch auf einem Datenträger übermittelt wird und dieser (z.B. für Ihren Steuerberater) alle Belege, Kontoauszüge und die Jahresabrechnung selbst enthält.
  • Wenn Sie möchten, dass die Eigentümerversammlung allerspätestens bis Mai stattgefunden hat. Übrigens – viele Eigentümer denken, die EV sei eine stundenlange Sitzung, die einmal im Jahr stattfindet. Aber das stimmt nicht: Der Gesetzgeber sieht vor, dass Entscheidungen von der EV getroffen werden, nicht von Verwalter oder Beirat. Das Gesetz sagt, dass man sich bei jeder „größeren Kleinigkeit“ zur EV trifft, abstimmt und nach ein „paar Minuten“ wieder geht. Alles andere entsteht in den Köpfen. Wir werden gemeinsam den goldenen Mittelweg gehen.
  • Wenn Sie Transparenz gut finden und möchten, dass Ihr Verwalter Sie immer über alle Vorgänge auf dem Laufenden hält und bestmöglich informiert.
  • Wenn Sie einen Verwalter möchten, der immer 104 Prozent gibt, jeden Vorgang, jede Instandsetzungsmaßnahme haarklein dokumentiert und Ihnen bei größeren Maßnahmen regelmäßig Fotodokumentationen vom Stand der Dinge schickt, bspw. von laufenden Reparaturmaßnahmen.
  • Wenn Sie möchten, dass Ihr Verwalter immer alles griffbereit hat, also alle Dokumente, Unterlagen, alten Beschlüsse etc. sofort und zwar digital zur Hand hat und sie Ihnen zusenden kann, und diese auch auf der Eigentümerversammlung dank verschlüsselter Festplatte dabei hat und Ihnen aushändigen kann.

… und Sie sind hier falsch, wenn…

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  • Sie sind hier falsch, wenn…
  • Wenn Ihr Beirat auch größere Maßnahmen über die Köpfe der Miteigentümer hinweg selbst entscheiden möchte und Aufträge erteilt, ohne seine Miteigentümer zu fragen. Der Beirat ist kein Entscheidungsorgan.
  • Wenn Sie keine Transparenz möchten, obwohl der BGH schon lange entschieden hat: Innerhalb einer WEG gibt es keinen Datenschutz, z.B. bei Zahlungsrückständen oder „Anweisungen“ des Beirats an den Verwalter. Wer nichts zu verbergen hat, fürchtet sich auch nicht vor Transparenz.
  • Wenn bestimmte Eigentümer nach der Eigentümerversammlung fordern, das Protokoll nachträglich „abzuändern“, damit es ihnen besser in den Kram passt als das echte Abstimmungsergebnis.
  • Wenn Sie einen Billigverwalter möchten, der für 16,99 EUR incl. MwSt. ohne Zusatzgebühren den Laden schmeißt, davon seine Dumpingmitarbeiter (und Steuern) bezahlt, 24 Stunden erreichbar ist, ständig am Computer sitzt, und es dennoch schaffen soll, täglich am Gebäude zu sein, um ein Schwätzchen mit den Eigentümern im Hausflur zu halten.
  • Wenn die Eigentümer dazu neigen, aufgrund von Halbwahrheiten aus dem Internet z.B. bei Instandhaltung und Instandsetzung auch ohne Gefahr im Verzug vom Verwalter fordern, dass er „unverzüglich“ alles macht, was sie gerne möchten, um ohne Wissen und Willen der restlichen Eigentümer Baumaßnahmen herbeizuführen, die sie über die Köpfe Ihrer Miteigentümer entschieden haben.
  • Wenn es in Ihrer WEG mindestens einen Beschäftigungstherapeuten gibt. Damit meine ich nicht die ernstgemeinten Fragen, denn die dürfen Sie immer stellen! Ich meine Eigentümer, denen – ähnlich einer sprudelnden Quellejeden Tag etwas Neues einfällt und den Verwalter zu seitenlangen Stellungnahmen auffordern, etc. Gemeint sind nicht die Situationen, in denen Eigentümer ein berechtigtes Informationsinteresse haben, sondern Eigentümer, denen scheinbar langweilig ist und die unbedingt eine ausufernde Kontaktaufnahme zum Verwalter wichtiger ist als die Sache selbst.
  • Wenn bestimmte Miteigentümer die Versammlung als persönliche Bühne für halbstündige Vorträge und inhaltsloses Gerede missbrauchen. Natürlich hat jeder Eigentümer ein unbegrenztes Rederecht – aber bitte dann, wenn es einer berechtigten Sache dient, und nicht, um haltlose Vorwürfe gegenüber Nachbarn in die Welt zu setzen.
  • Sie auch bei kleineren Baumaßnahmen (um die 300 EUR) den Verwalter (aus Selbstzweck?) mit der Einholung von 3, 4 oder besser 10 Vergleichsangeboten beschäftigen, weil Sie sich nicht festlegen möchten.
Foto: Stephan Walochnik